Allgemeine Reisebedingungen
Unsere allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die 651a ff. BGB.
Sie finden ausschließlich Anwendung auf mit der Tourismus Region Celle GmbH als Reiseveranstalter geschlossene Reiseverträge im Sinne §§ 651a ff. BGB und gelten nicht im Falle der bloßen Vermittlung von Hotel- und Privatzimmern sowie Ferienwohnungen und –häusern durch den Reservierungsservice der Tourismus Region Celle GmbH. Bezüglich der vorgenannten bloßen Vermittlungstätigkeit verweisen wir ausdrücklich auf unsere Vermittlungsbedingungen.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, oder telefonisch vorgenommen werden.
1.2. Der Anmelder haftet neben den Teilnehmern gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der von ihm angemeldeten Person.
1.3 Für uns wird der Reiseveranstaltervertrag vorbehaltlich der folgenden Bedingungen hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt in der Reisebestätigung für den Reisenden und für uns dann verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen.
2. Zahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt oder ausgehändigt.
2.2 Eine Zahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises hat bis 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag auf unser angegebenes Geschäftskonto zu erfolgen.
3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Ein Erstattungsanspruch des Reisenden besteht nicht. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20 % (mindestens 25,-) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverbindlich in Kenntnis setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
4.2 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sowie die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse dementsprechend zu erhöhen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich mit den entsprechenden Angaben zur Berechnung des Reisepreises informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Die Geltendmachung dieser Rechte müssen Sie unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung erklären.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb der Geschäftszeiten (montags bis freitags) bei uns.
5.2 Stornokosten: Soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben, gelten im Falle eines Rücktritts folgende Stornokosten:
- bis 43 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
- vom 42. bis 29. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- vom 28. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- vom 6. Tag bis einen Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Dem Reisenden wird im Falle der Reisestornierung der Nachweis eines geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens in Gegenüberstellung der geltend gemachten Stornokosten gestattet.
5.3 Bei Umbuchungen behalten wir uns grundsätzlich vor, Ihnen bei einem Rücktritt von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Für Umbuchungen oder Änderungen werden bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 25,- € pro Person berechnet (Ausnahme bei Pauschalbuchungen: 50,- €).
5.4 Weiterhin ist ein Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen von unserer Seite möglich, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird (z.B. Streik, Naturkatastrophen, höherer Gewalt und dergleichen).
6.Haftung
6.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung im Prospekt angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
6.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Unsere Haftung ist aber gem. Ziffer 6.3 beschränkt.
6.3 Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden die nicht Körperschäden sind wird beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
6.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund nationaler oder ausländischer gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
6.5 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Nicht wir haften für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen.
6.6 Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier etc.) und an uns, sofern wir der Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns werktags unter der Nummer +495141 12 12.
7.2 Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, jedwede Art von Ansprüchen anzuerkennen.
8. Ausschluss von Anspruch Verjährung
8.1 Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie gemäss § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns bzw. beim zutreffenden Veranstalter oder Leistungsträger anmelden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich und per Einschreiben erfolgen.
8.2 Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren nach zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt an dem Tage, nach dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
10. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. 11.Allgemeines
11.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand der Drucklegung.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3 Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
12. Gerichtsstand
12.1 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Celle.
12.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist ebenfalls Celle
12.3 Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind entsprechend der Rechnungsstellung / Erbringung der Reiseleistung ausschließlich zu richten an: Tourismus Region Celle GmbH, Markt 14-16, 29221 Celle.
Vermittlungsbedingungen
Die Vermittlung von Hotel- und Privatzimmern sowie Ferienwohnungen und -häusern erfolgt durch den Reservierungsservice der Tourismus Region Celle GmbH.
Die Tourismus Region Celle GmbH ist weder Reiseveranstalter i.S. der 651a ff BGB, noch Partner des Reise- oder Beherbergungsvertrags. Letzterer wird mit den Vermietern direkt geschlossen.
Die Tourismus Region Celle GmbH haftet nur für ihre Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gerichtsstand ist Celle.
2005 Tourismus Region Celle GmbH














