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Information Pegelstand

Nach den neuen Befahrensregeln auf der Örtze bestimmen die aktuellen Pegelstände an den Anlegern, ob man mit den Booten einsetzen darf oder nicht.

Darüber hinaus besteht eine Kennzeichnungspflicht der Boote
Siehe Verordnung des Landkreises Celle.. zum Direktlink... zum Schutze von Heidebächen vom 18.03.2005  www.landkreis-celle.de

Die auf den zugelassenen Fließgewässern benutzten Boote sind beidseitig wie folgt zu kennzeichnen:

  • 1. Für Boote von nicht organisierten und privaten Nutzern: Durch das von einem Wasser- und Schifffahrtsamt zugeteilte Kennzeichen nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung oder in mindestens 5 cm großer Druckschrift die Ziffern der Personalausweis- oder Reisepassnummer. (Die Dafür vorgesehen Folie bekommen Sie in der Touristinformation vor Ort)
  • 2. Für die Boote der in den Landeskanuverbänden organisierten Kanuten: Die registrierte Kennzeichnung mit Bootsnamen, Vereinsnamen sowie Ortsangabe; ein gültiger DKV-Ausweis ist mitzuführen.
  • 3. Für die Boote der kanutouristischen Anbieter: Firmenname und Bootsnummer oder die Kennzeichnung gemäß Nr. 1.
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